Um den Wert eines Grundstückes oder eines Gebäudes zu ermitteln, nutzen Gutachter in Deutschland Bodenrichtwerte. In die Berechnung fließen u.a. Faktoren wie Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und Geschossflächenzahl ein. Für die Berechnung des Gebäudes gelten viele weitere Vorgaben. Es ist ein kompliziertes und zeitintensives Verfahren.

Es ist nicht möglich, ein Gutachten über irgendwelche Onlinerechner selbst zu erstellen oder einen realistischen Wert so zu ermitteln. Diese Tools sind in der Regel lediglich dazu angedacht, Sie auf die Seite einer Vermittlungsagentur zu führen oder auf die eines diesbezüglichen Unternehmens zu leiten. Eine äußerst fragwürdige Art der Auftragsbeschaffung.

Häufig ist ein Gutachten unerlässlich. Bei Erbauseinandersetzung, in Betreuungsangelegenheiten, bei Scheidung, zur Vermögensaufstellung für die Nachlassregelung etc.

Es gibt die sehr ausführlichen Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB oder aber auch Kurzgutachten nach ImmoWertV. Beiden Arten von Gutachten liegt nach einer Ortsbegehung durch die Sachverständige eine präzise Wertermittlung zugrunde.

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten beinhaltet in seiner ausführlichen, schriftlichen Abhandlung über ca. 30-60 Seiten u.a. eine Prüfung der Baulasten sowie die Einsichtnahme in das Altlastenkataster. Es wird in der Regel von Gericht und Finanzamt anerkannt.

Ein Kurzgutachten erstreckt sich über ca. 15- 20 Seiten und ist für private Zwecke, wie zum Beispiel zur Wertfindung im Falle einer Nachlassregelung oder Scheidung meist ausreichend.

Es werden grundsätzlich Festpreise auf der Grundlage der akuellen DEKRA- "Honorartabelle Immobilien" vereinbart.

Wer von mir ein Kurzgutachten erstellen lässt, erhält dies im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Verkaufsauftrag mit 50% Rabatt, ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB mit 25% Rabatt.

Unter dem Punkt "Sie möchten verkaufen oder vermieten" haben Sie Gelegenheit für Angaben zu Ihrem Objekt zu hinterlassen. Vorerst völlig unverbindlich.

Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Egal, ob Sie lediglich ein Gutachten erstellt haben oder auch den Verkauf in meine Hände legen möchten. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Ute Kaydan

DEKRA- zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 und Immobilienmaklerin

Die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung finden uneingeschränkte Beachtung.

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